Ziele und Vorgehensweise

 

Maßnahmen seit 1999

 

Inklusion ist für uns erreicht, wenn sich alle Kinder mit ihren Stärken und Schwächen innerhalb des Klassenverbandes aufgehoben fühlen und trotz unterschiedlichem Leistungsniveau am Unterrichtsgeschehen teilnehmen können. Dies macht ein ständiges Abwägen zwischen Fordern und Fördern notwendig. Das bedeutet auch, dass die Lernziele immer wieder von denen der Klassennorm abweichen können und die Benotung nicht den Kriterien für die Grundschule unterliegt. All das fördert ein sensibleres Umgehen miteinander und schärft die Wahrnehmung sowohl der Kinder als auch der beteiligten Lehrer*innen. Voraussetzung ist eine große Kooperationsbereitschaft des Kollegiums.

 

 

 

 

Schuljahr
Jahrgänge / Anzahl Kinder / Förderbedarf
2013/2014

3. Schuljahr: Schüler mit Förderschwerpunkt Sprache

1. Schuljahr: 2 Schülerin/Schüler mit Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, 1 Schüler mit Förderschwerpunkt Sprache

2012/2013

2. S

chuljahr: Schüler mit Förderschwerpunkt Sprache

VK: 3 Schülerin/Schüler mit Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, 1 Schüler mit Förderschwerpunkt Sprache

2011/2012

4. Klasse

- 4 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Sinne der Schule für Lernhilfe

2010/2011 4. Klasse

- Weiterführung der I-Maßnahmen
  3. Klasse

- 3 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Sinne der Schule für Lernhilfe

2. Klasse

Weiterführung - Beenden der Maßnahme: Ende 2. Schuljahr
2009/2010

3. Klasse

- Weiterführung der I-Maßnahmen

Zwei Kinder mit der Feststellung des Förderbedarfs für die Schule für Lernhilfe bzw. für die Schule für Sprachheilunterricht.

 

4. Klassen

Integrationsklassen für:

Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Sinne der Schule für Lernhilfe und im Sinne der Schule für Erziehungshilfe und Kranke

Jahrgangsstufe 4

2. Klasse

Weiterführung der Maßnahmen

2 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Sinne der Schule für Lernhilfe

1. Klasse

Einrichten einer Integrationsklasse

Jahrgangsstufe1

2008/2009

2. Klasse

- Weiterführung der I-Maßnahmen

Zwei Kinder mit der Feststellung des Förderbedarfs für die Schule für Lernhilfe bzw. für die Schule für Sprachheilunterricht.

3. Klasse

- Einrichten einer Integrationsklasse für:

1 Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Sinne der Schule für Lernhilfe

Jahrgangsstufe 3

1. Klasse

Einrichten einer Integrationsklasse im 1. Schuljahr für:

3 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Sinne der Schule für Lernhilfe

Jahrgangsstufe 1

4. Klasse

- Weiterführung der I-Maßnahmen

2007/2008

1. Klasse

2007/2008 wurde eine neue Klasse als Integrationsklasse eingerichtet.

2 Kinder mit der Feststellung des Förderbedarfs für die Schule für Lernhilfe bzw. für die Schule für Sprachheilunterricht.

Jahrgangsstufe 1

 

4. Klasse

- Weiterführung der I-Maßnahmen

Abschluss: Ende des 4. Schuljahres:

- ein Übergang zur Förderschule ins 6. Schuljahr

- ein Übergang zur Integrierten Gesamtschule mit Integration

- ein Übergang zum Gymnasium

3. Klasse

- Weiterführung der I-Maßnahmen

Das Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Sinne der Schule für Lernhilfe verlässt die Schule wegen Umzug

2006/2007

4. Klasse

- Weiterführung der I-Maßnahmen

Abschluss:

- ein Übergang zur Integrierten Gesamtschule

- zwei Übergänge zur Förderschule

 

3. Klasse

- Weiterführung der I-Maßnahmen

2. Klasse

- Weiterführung der I-Maßnahmen

2005/2006

3. Klasse

- Weiterführung der I-Maßnahmen

 

2. Klasse

- Weiterführung der I-Maßnahmen

Einrichten einer Integrationsklasse im 1. Schuljahr für:

1 Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Sinne der Schule für Lernhilfe

1 Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Sinne der Schule für Körperbehinderte

2 Kinder mit besonderm Förderbedarf im Sinne der Schule für Sehbehinderte

Jahrgangsstufe1

2004/2005

2. Klasse

- Weiterführung der I-Maßnahmen

 

Einrichten einer Integrationsklasse im 1. Schuljahr für

2 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Sinne der Schule für Lernhilfe

1 Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Sinne der Schule für Erziehungshilfe

Jahrgangsstufe 1

 
2003/2004

1. Klasse

2003/2004 wurde eine neue 1. Klasse als Integrationsklasse eingerichtet.

2 Kinder mit der Feststellung des Förderbedarfs für die Schule für Lernhilfe

1 Kind mit der Feststellung des Förderbedarfs für die Schule für Erziehungshilfe

Jahrgangsstufe 1

Abschluss der I-Maßnahme im 4. Schuljahr

   
2002/2003

4. Klasse:

Integrationsklasse schloss im Sommer 2003 erfolgreich ab. Ein I-Kind wechselte auf die Schule für Lernhilfe, ein Kind kam auf die Schule für Körperbehinderte und ein weiteres besucht seit dieser Zeit das Gymnasium. Für dieses Kind wurde ein halbes Jahr zuvor der Förderbedarf aufgehoben.

Weiterführung der I-Maßnahme im 3. Schuljahr    
2001/2002

3. Klasse

Weiterführung der I-Maßnahmen

2. Klasse:

Wegen festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf im Sinne der Lernhilfeschule wird eine Klasse in eine Integrationsklasse umgewandelt.

Jahrgangsstufe 2

   
2000/2001

2. Klasse

Wechsel eines I-Kindes auf die Schule für Praktisch Bildbare.

     
1999/2000

 

3 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Sinne der Schule für Lernhilfe

1 Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Sinne der Schule für Körperbehinderung

Jahrgangsstufe 1

     

 

Mit Beginn des Schuljahres 1999/2000 wurde an unserer Schule die erste Integrationsklasse eingerichtet. In den Jahren danach wurden zunehmend weitere Klassen installiert, so dass auch Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf im gewohnten Umfeld zur Schule gehen können. Integrationsgedanke wurde auch an der WBS weiterentwickelt und nun fester Bestandteil als inklusiver Unterricht etabliert.

Im Rahmen der Inklusion werden Kinder aufgenommen, bei denen eine sonderpädagogische Förderung in den Bereichen Lernen, körperlich-motorische Entwicklung, Hören, Sehen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache festgestellt wurde. Seitens der Schule wird geprüft, wie wir den aufgenommenen Kindern gerecht werden können. 

Von Beginn an wird Wert daraufgelegt, den Inklusionsgedanken nicht nur auf den Schulvormittag zu begrenzen. Verabredungen am Nachmittag, Einladungen zum Geburtstag und andere Aktivitäten werden gefördert und die Teilnahme an AG's unterstützt. Um dem Lernbedürfnis aller Schüler*innen gerecht zu werden, müssen die unterschiedlichen Voraussetzungen, die die Kinder mitbringen, besondere Berücksichtigung finden. Gleichschrittiger Unterricht ist kaum möglich, vielmehr muss jedem Kind sein eigenes Lerntempo und der eigene Lernweg ermöglicht und die benötigten Lernhilfen zur Verfügung gestellt werden. In der Praxis erweist sich dies zum Teil als recht schwierig, da außer dem Klassenraum kein Nebenraum zum Ausweichen zur Verfügung steht. Wo immer es möglich ist, werden die Kinder in die Arbeitsplanung mit einbezogen. Dies lässt sich bei projektorientiertem Lernen besonders gut verwirklichen. Immer wiederkehrende Rituale, klare Regeln und ein gut strukturierter Unterricht sind vor allem für die Schüler*innen mit Förderbedarf im Sinne der Erziehungshilfe eine wichtige Lern- und Orientierungshilfe.

 

Folgende Aspekte werden unter anderem besonders berücksichtigt:

  • erstellen von individuellen Lehrplänen unter Berücksichtigung der festgestellten Schwächen, des persönlichen Entwicklungs- und Lernfortschrittes und möglichst in Annäherung an das Klassenniveau
  • ständige Absprachen unter den unterrichtenden Lehrkräften, da sich die individuellen Lernschritte in besonderem Maße verändern
  • ständiges Revidieren der Maßnahmen
  • regelmäßige Abstimm- und Informationsgespräche mit den Eltern
  • erstellen eines verbindlichen Regelwerkes im Klassenverband und feste Bindung daran
  • positives Verhalten im Klassenverband hervorheben
  • Gleichbehandlung stark hervorheben
  • einzelne Erziehungsziele erarbeiten und schrittweise daran arbeiten
  • Einsatz von Verstärkersystemen
  • intensive Elternzusammenarbeit
  • Rollstuhlgerechte Räumlichkeiten werden für den Bedarfsfall eingerichtet
  • zur Verbesserung der Rahmenbedingung für sehschwache Kinder wurden Tafelausleuchtung, Arbeitsplatzausleuchtung und Arbeitsplatzerhöhungen eingerichtet
  • Arbeitsunterlagen müssen auf die jeweilige körperliche Einschränkung abgestimmt werden
  • Absprachen mit THAs treffen


Gemeinsam mit den Eltern und dem zuständigen Beratungs- und Förderzentrum prüfen wir, ob eine Maßnahme für das Kind gut umsetzbar ist. Wir befürworten die inklusive Beschulung und arbeiten weiterhin an ihrer positiven Umsetzung. Die gesamte Schulgemeinde stellt sich in ihrem Denken auf diese zu leistende soziale Arbeit ein und lernt ständig neu ihren Umgang.